Bewerbung
Verfahren für Studienanfänger: Bewerber müssen entsprechende Anmeldeformulare der Universitäten ausfüllen. Das Formular kann online erfasst und elektronisch übermittelt werden. Zusätzlich zu der Bewerbung sind folgende Dokumente einzureichen:
- anerkanntes Sekundarschulabschlusszeugnis in Kopie und beglaubigteÜbersetzung
- Sprachnachweise
- Passkopie (Seite mit Namen und Foto)
- Überweisungsbeleg des Immatrikulationsgebühren
- Nachweis einer Krankenversicherung
- eventuell Nachweis von Berufspraxis, Praktika
- eventuell einen Lebenslauf, Motivations- oder Empfehlungsschreiben
Für Doktoranden und Promovierende:
- Vor der Bewerbung zur Promotion muss der Betreuer (Professor) feststehen
- Dem Ausschreiben muss ein Exposé des Promotionsvorhabens, eine Darstellung der bisherigen Erfahrungen im Forschungsgebiet sowie Lebenslauf beigefügt werden
- Entscheidend ist die Anerkennung der bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen
- Es kann die Wiederholung bestimmter Leistungen (z. B. Deutschkenntnisse, fachspezifische Kurse) parallel zur Promotion verlangt werden.
Bewerbungskosten betragen derzeit 55 Euro; für jede weitere 15 Euro. Eventuell andere anfallende Kosten für die Beglaubigungen und Bewerbungsgebühren etc. entnehmen Sie von den jeweiligen Hochschulen oder unter www.uni-assist.de.
Für Palästinenser aus den palästinensischen Autonomiegebieten gilt für den Hochschulzugang in Deutschland:
Gaza- Streifen:
Für Inhaber des "Certificate of General Secondary Education Examination†oder des "General Secondary Education Certificate Examination†gilt:
Im wissenschaftlichen und literarischen Abschnitt:
- Bei einer Gesamtnote von mind. 60 % der Maximalpunktzahl ist der direkte Hochschulzugang möglich
- Bei einer Gesamtnote von 50 %- 59 % der Maximalpunktzahl muss eine Feststellungsprüfung absolviert werden.
Westbank:
Im wissenschaftlichen und literarischen Abschnitt:
- Gesamtnote von mindestens 65 % der Maximalpunktzahl: direkter Hochschulzugang,
- Bei einer Gesamtnote von 50- 64 %, muss eine Feststellungsprüfung absolviert werden.
Für beide gilt:
Können die Bewerber ein Jahr Studium im Heimatland nachweisen, dann ist der direkte Hochschulzugang (fachorientiert) möglich.
Achtung: Nach dem Zulassungsbescheid erfolgt die Einschreibung bzw. die Immatrikulation an der Hochschule. Erst dann wird der Studentenstatus offiziell. Darüber hinaus muss sich der Student für jedes weitere Semester zurückmelden.
Stipendienvergabe:
Für die Vergabe der Stipendien sind die fachliche Qualifikation und die persönliche Eignung des Antragsstellers maßgebend. So werden von der DAAD-Auswahlkommissionen die akademischen Leistungsnachweise, die Gutachten der Hochschullehrer, sowie die Beschreibung des Studien- bzw. Forschungsvorhabens berücksichtigt.
Wohnungssuche:
Zeitungsannoncen, Benachrichtigungen am sogenannten Schwarzen Brettern in den Universitäten, das Studentenwerk und die Akademischen Auslandsämtern unterstützen die Wohnungssuche. Weitere Informationen unter: Hochschulkompass Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen Uni-Assist